Einzelfallhilfe TF
Unsere Leistungen
- Begleitung des Kindes in die Kita, die Schule und den Hort
- enger Austausch zwischen allen Beteiligten
- Flexibilität in Zeit und Ort
- gesetzliche Grundlage §§ 53, 54 SGB XII und §§ 55, 58 SGB IX sowie § 35 a SGB VIII
Was zu beachten ist
Die Einzelfallhilfe muss von den Sorgeberechtigten des Kindes beantragt werden.
Wer trägt die Kosten
Die Kosten für unsere Leistungen werden vom zuständigen Leistungsträger des Landkreises getragen.
Durchführung der Einzelfallhilfe
Unsere Einzelfallhelfer*innen unterstützen beim Aufbau stabiler Kontakte zu Personen und Gruppen, die den jungen Menschen in positiver Weise beeinflussen. Darüber hinaus leisten wir Hilfestellungen in praktischen Dingen.
Unsere Leistung beinhaltet zudem Austauschgespräche mit den Personensorgeberechtigten und weiteren Beteiligten (Kita, Schule, Beratungsstellen).
Bei Fragen sprechen Sie uns gern an. Wir sind für Sie da und beraten Sie gern.