Details zur Einrichtung
„Tu erst das Notwendige, dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche!“ Franz von Assisi
Wir sind eine staatlich anerkannte geeignete Beratungsstelle im Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß § 3 AGInsO Bbg.
Wann in die Beratung
- wenn Sie sich als Privatperson verschuldet haben
- oder als ehemaliger Selbständiger weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben
- wenn Sie nicht in der Lage sind, weder aus Ihrem Vermögen, noch aus Ihrem laufenden Einkommen Ihre Schulden zu bezahlen
- wenn trotz laufender Zahlungen die Schulden immer höher werden
- wenn Sie eine P-Kontobescheinigung benötigen
Was Sie von uns in der Beratung erwarten können
- die persönliche und finanzielle Situation wird erfasst
- wir erstellen eine Forderungsübersicht aller Gläubiger
- wir schreiben einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan an alle Gläubiger und vertreten sie im außergerichtlichen Verfahren
- wenn der Plan abgelehnt wird, erhalten Sie die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs (§ 305a Abs. 1 Nr. 1 InsO), diese Bescheinigung ist die Voraussetzung für die Antragstellung eines Insolvenzverfahrens
- wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Insolvenzantrages
Voraussetzung für die Beratung ist, dass Sie
- im Land Brandenburg wohnen
Die Beratung ist für Sie kostenlos und streng vertraulich.