Liebe Eltern,
bitte beachten Sie nachfolgende Informationen zum Datenschutz. Damit Ihr Kind an der Jugendweihe teilnehmen kann, müssen einige personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung dieser Daten kann nur gewährleistet werden, wenn Sie dieser Datenschutzerklärung zustimmen. Um die Film bzw. Fotoaufnahmen der Feierstunde erstellen zu können, ist die Einwilligung zur Veröffentlichung von Foto- und Filmmaterial notwendig. Auch hier benötigen wir Ihre Zustimmung. Wir können Ihnen zusichern, dass ... - ... die Fotos auf der Internetseite des Fotografen passwortgeschützt sind. - ... Ihre Daten nicht an Dritte weitergeleitet werden. - ... die DVD/der USB-Stick nur an die Familien der Teilnehmerinnen und Teilnehmer versandt wird.
Datenschutzinformation
1. Datenverarbeitung in der Einrichtung/des Dienstes
Zur Erfüllung des Vertrages und gesetzlicher Verpflichtungen müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dieser Vertrag, Spezialvorschriften des Sozialgesetzbuches, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie die Sozialdatenschutzregelungen und – sofern vorhanden – die individuelle Leistungsvereinbarung und Vereinbarungen mit den zuständigen Trägern der Sozialhilfe ermächtigen dazu. Die Vorschriften des Datenschutzes (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 Buchst. h) und Absatz 3 DSGVO und Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO) finden Beachtung. Eine Weitergabe (Übermittlung) anvertrauter oder gespeicherter Daten bedarf immer der Einwilligung der Leistungsempfängerin/des Leistungsempfängers sofern nicht eine Rechtsvorschrift die Übermittlung zulässt oder vorschreibt oder sofern die Daten für die Übermittlung nicht anonymisiert wurden. Verarbeitet werden dabei die personenbezogenen Daten, Gesundheitsdaten (Arztberichte inkl. Diagnosen und Befunde, Verordnungen etc.) und Pflegedokumentation.
2. Übermittlung von Daten an Dritte auf gesetzlicher Grundlage (Weitergabe und Einsichtnahme)
Insbesondere die Gesundheitsdaten unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen ohne Einwilligung ausschließlich auf Grundlage eines Gesetzes, das die Übermittlung an Dritte gestattet, weitergegeben oder eingesehen werden. Regelhaft werden Daten in folgenden Zusammenhängen an Dritte übermittelt insbesondere an Leistungsträger wie Kranken- und Pflegekassen, bei Sozialhilfeempfängern an Sozialhilfeträger oder in der Einrichtung eingesehen insbesondere vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung, Unfallversicherung:
(Bei der Abrechnung von Leistungen an die Pflegekasse (§§ 93, 94, 104, 105 SGB XI), die Krankenkassen (§§ 284, 302 SGB V) und gegebenenfalls an den Sozialhilfeträger (§§ 67 ff SGB X). Für Abrechnungsprüfungen werden Daten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung oder von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellte Sachverständige (§§ 276, 284 SGB V, §§ 93, 97, 97a, 114 SGB XI) eingesehen und falls erforderlich an diese übermittelt. Für die Prüfung des ordnungsgemäßen Betriebs der Einrichtung werden durch die Heimaufsicht Daten in der Einrichtung eingesehen und falls erforderlich an diese übermittelt.)
3. Recht auf Information und Auskunft
Es besteht nach Art. 13, 15 DSGVO die Möglichkeit, Auskunft über die in der Einrichtung gespeicherten personenbezogenen Daten geordnet nach Kategorien einschließlich der Verarbeitungszwecke, der Empfänger und die geplante Dauer der Speicherung zu erhalten. Dabei ist auch auf die nachfolgend unter 5. bis 10. dargestellten Rechte hinzuweisen.
4. Recht auf Berichtigung
Unrichtige personenbezogene Daten werden gemäß Art. 16 DSGVO jederzeit berichtigt oder vervollständigt.
5. Recht auf Löschung, Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Wenn keine rechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung mehr besteht oder eine Speicherung der Daten nicht mehr erforderlich ist, kann gemäß Art. 17 DSGVO deren Löschung verlangt werden. Soweit Leistungen der Behandlungspflege erbracht werden, ist eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren zu beachten (§ 630f Absatz 3 BGB). Aus handelsrechtlichen Vorschriften kann sich eine Aufbewahrungspflicht von Belegen von 6 oder 10 Jahren ergeben (§ 257 HGB). Darüber hinaus kann im Einzelfall nach den Vorschriften des Zivilrechts eine Aufbewahrung von bis zu 30 Jahren erforderlich sein (§ 197 BGB).
6. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Gemäß Art. 18 DSG1VO kann unter bestimmten Voraussetzungen die weitere Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschränkt beziehungsweise auf bestimmte Zwecke eingegrenzt werden. Die Daten werden gut geschützt und vor Zugriff gesichert aufbewahrt.
7. Recht auf Datenübertragung
Auf ausdrückliches Verlangen können gemäß Art. 20 DSGVO vom Leistungsempfänger bereitgestellte und automatisiert verarbeitete, personenbezogene Daten in einem gängigen Format zur Verfügung gestellt oder auf Wunsch an einen Dritten weitergegeben werden (z. B. bei einem Wechsel der Einrichtung).
8. Widerspruchsrecht
Unter den Voraussetzungen von Art. 21 DSGVO ist die Datenverarbeitung durch die Einrichtung im Falle eines Widerspruches zu unterlassen.
9. Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Datenverarbeitungen der Einrichtung können mittels Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde beanstandet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge | Stahnsdorfer Damm 77 | 14532 Kleinmachnow Telefon 033203 356-0 | Telefax 033203 356-49 | E-Mail Poststelle@LDA.Brandenburg.de
10. verantwortliche Stelle, betriebliche Datenschutzbeauftragte
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter der Postadresse der Geschäftsstelle mit dem Zusatz „z. H. der betrieblichen Datenschutzbeauftragten“ sowie unter: Anke Schweitzer | Rudolf-Breitscheid-Straße 24 | 03222 Lübbenau/Spreewald Telefon 03542 9384-303 | E-Mail datenschutz@awo-bb-sued.de
11. Hinweis auf Auftragsdatenverarbeitung
Wir weisen darauf hin, dass wir teilweise externe Dienstleister mit Datenverarbeitungsvorgängen beauftragt haben. Der externe Dienstleister gewährleistet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften für die Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art 28 DSGVO. Entsprechende Vereinbarungen wurden getroffen.
I Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Foto- und Filmmaterial
Gegenstand
Der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. (bzw. die veröffentlichende Einrichtung) beabsichtigt, Fotos/Filmmaterial, auf dem (auch) die o. g. Person abgebildet ist/auftritt, anzufertigen (oder: durch eine/n vom AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. beauftragte/n Fotografin/Fotografen/Agentur anfertigen zu lassen) und zu veröffentlichen.
Zweck
Der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. veröffentlicht Beiträge aus den Einrichtungen, um auf Aktivitäten, Aktionen oder Geschehnisse hinzuweisen oder darüber zu berichten.
Medium
Die Veröffentlichung ist unter anderem in folgenden Medien vorgesehen: Schaukasten, Print- und/oder Onlineversionen von Verlagshäusern/Newslettern/Mitarbeiterbriefen/Hauszeitungen/pädagogischen Dokumentationen, Facebook-/Internetbeiträgen der Arbeiterwohlfahrt, zur bildlichen Darstellung oder dekorativen Ausgestaltung von Aktionen oder Artikeln.
Zeitraum
Die Veröffentlichung erfolgt ohne zeitliche Beschränkung. Räumliche Verwendung/Sprachen Im Rahmen der o. g. Medien darf örtlich unbegrenzt veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt in deutscher und/oder englischer Sprache.
Unterlizenzierung
Der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. ist berechtigt, Dritten eigenständig Rechte in dem Umfang seiner eigenen Berechtigungen zu erteilen. Zusätzlich aber mindestens: Der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. ist zur Unterlizenzierung (Weitergabe) des Fotos /Filmmaterials auch an Dritte berechtigt, wenn dies zur Erreichung des Zweckes und für die zur Veröffentlichung freigegebenen Medien erforderlich ist. Für den Fall, dass der Veröffentlichung in Social Media (wie z. B. Facebook*) zugestimmt wurde, erhält der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. insoweit auch das Recht zur Einräumung einer Unterlizenz - d. h. das Recht, die eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte weitergeben zu dürfen als dies die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Social-Media-Anbieter vorsehen. *Es wird darauf hingewiesen, dass z. B. die Nutzungsbedingungen bei Facebook vorsehen, dass der Anbieter des Netzwerkes mit dem Einstellen der Bilder automatisch eine (unbeschränkte) Nutzungslizenz für alle hochgeladenen Fotos erhält.
Hinweis Internet
Im Internet veröffentlichte Informationen, Fotos und Filmaufnahmen sind weltweit abrufbar. Eine Weiterverwendung durch Dritte (z. B. durch Kopieren, Herunterladen, Speichern) kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. Die Daten können über „Suchmaschinen“ oder andere Softwareapplikationen gefunden werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren Daten der abgebildeten Person verknüpfen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken nutzen. Dies gilt insbesondere auch für Social-Media-Plattformen. Einmal im Internet veröffentlichte Informationen, Fotos, Bilder und Filmaufnahmen lassen sich kaum mehr daraus entfernen.
Recht zur Bearbeitung
Die Einräumung der Rechte umfasst auch das Recht zur Bearbeitung sowie deren Veröffentlichung und Verwertung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.
Erklärung
Diese Einwilligung ist freiwillig. Sie gilt ab dem Datum der Unterschrift. Ich kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass ich deswegen Nachteile zu befürchten habe. Ich kann diese Einwilligung jederzeit in Textform (z. B. per Brief, E-Mail) mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Mein Foto/meine Aufnahme wird dann unverzüglich aus dem Internetangebot entfernt und nicht mehr für neue Drucksachen verwendet. Eine generelle Löschung von Aufnahmen aus dem Internet kann jedoch nicht garantiert werden (vgl. Hinweis „Internet“ oben).
Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Einwilligung unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Datenverarbeitung
Das anliegende Hinweisblatt zur Datenverarbeitung habe ich zur Kenntnis genommen und verstanden.
Rechteumfang
Das Recht zur Veröffentlichung des Fotos/der Fotos/des Filmmaterials wird dem AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. erteilt.
*Achtung bei Personen unter 18 Jahren
Auch wenn gemäß DSGVO eine wirksame Einwilligung bereits ab 16 Jahren (ohne Beteiligung der Erziehungsberechtigten) erfolgen kann, unterstützen wir mit Blick auf die Sensibilität der Personengruppe grundsätzlich nachfolgender – strengere – Empfehlung zur Unterschriftenregelung: Bis Vollendung des 14. Lebensjahres: Einwilligung Eltern bzw. Erziehungsberechtigte/r erforderlich
Zwischen 14 und 18 Jahren: Einwilligung Minderjähriger + Erziehungsberechtigte/r Daher: Nachfolgende Erklärung für die Sorgeberechtigten ist zwingend ausfüllen.
Wenn beide Elternteile personensorgeberechtigt sind, ist die Einwilligungserklärung von beiden Elternteilen einzuholen. Sollte ein Elternteil gehindert sein, die Unterschrift zu leisten, ist es ausreichend, wenn der andere Elternteil dessen Einverständnis bestätigt.
Ich/Wir habe/n die Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Foto- und Filmmaterial zur Kenntnis genommen und bestätige/n mit meiner/unserer Unterschrift, dass der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. die Foto- und/oder Filmaufnahmen, auf denen (auch) mein/unser Kind zu erkennen ist, zu den darin genannten Zwecken und in dem beschriebenen Umfang verwenden darf.
Die Einwilligungserklärung gilt ab dem Datum der Unterschrift. Diese Einwilligung ist freiwillig. Ich/Wir kann/können sie ohne Angaben von Gründen verweigern, ohne dass deswegen Nachteile zu befürchten sind.
Diese Einwilligung ist jederzeit in Textform (z. B. per Brief, E-Mail) mit Wirkung für die Zukunft widerruflich*.
*Das Foto/die Aufnahme wird dann unverzüglich aus dem Internetangebot entfernt und nicht mehr für neue Drucksachen verwendet. Eine generelle Löschung von Aufnahmen aus dem Internet kann jedoch nicht garantiert werden. (vgl. Hinweis „Internet“).
Datenverarbeitung
Das anliegende Hinweisblatt zur Datenverarbeitung habe ich/haben wir zur Kenntnis genommen und verstanden.