AWO Insolvenzberatung in Spremberg

Details zur Einrichtung
„Tu erst das Notwendige, dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche!“ Franz von Assisi

Wir sind eine staatlich anerkannte geeignete Beratungsstelle im Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß § 3 AGInsO Bbg.

Wann in die Beratung

  • wenn Sie sich als Privatperson verschuldet haben
  • oder als ehemaliger Selbständiger weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben
  • wenn Sie nicht in der Lage sind, weder aus Ihrem Vermögen, noch aus Ihrem laufenden Einkommen Ihre Schulden zu bezahlen
  • wenn trotz laufender Zahlungen die Schulden immer höher werden
  • wenn Sie eine P-Kontobescheinigung benötigen

Was Sie von uns in der Beratung erwarten können

  • die persönliche und finanzielle Situation wird erfasst
  • wir erstellen eine Forderungsübersicht aller Gläubiger
  • wir schreiben einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan an alle Gläubiger und vertreten sie im außergerichtlichen Verfahren
  • wenn der Plan abgelehnt wird, erhalten Sie die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs (§ 305a Abs. 1 Nr. 1 InsO), diese Bescheinigung ist die Voraussetzung für die Antragstellung eines Insolvenzverfahrens
  • wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Insolvenzantrages

Voraussetzung für die Beratung ist, dass Sie

  • im Land Brandenburg wohnen

Die Beratung ist für Sie kostenlos und streng vertraulich.