Details zur Einrichtung

Ambulante Hilfen zur Erziehung

können in unterschiedlichen Formen angeboten werden - abhängig von den Schwerpunkten und Zielen der Hilfesuchenden. Wir unterstützen Eltern und Alleinerziehende wenn sie bei der Erziehung ihrer Kinder auf Schwierigkeiten stoßen und diese selbst nicht mehr lösen können.

Ambulante Hilfen zur Erziehung sollen eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung gewährleisten und seine Entwicklung fördern.

Unsere Leistungen und Angebote

Unsere pädagogische Arbeit ist auf das gesamte Familiensystem gerichtet. Wir helfen unseren Klient*innen, ihre Fähigkeiten zu nutzen und unterstützen sie beim Finden und Umsetzen ihrer eigenen Lösungsentwürfe. Wir unterstützen Eltern und Kinder ambulant, das heißt im eigenen Haushalt bzw. im sozialen Umfeld.

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
  • Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
  • Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
  • Familienunterstützende Hilfe (27.2 SGB VIII)
  • Begleiteter Umgang (§18 SGB VIII)
  • Betreutes Einzelwohnen (§ 34 SGB VIII)
  • Clearing (§ 27.3 SGB VIII)
  • Aufsuchende Familientherapie (§ 27.3 SGB VIII)

Dazu gehören unter anderem

  • Hilfe bei der Alltagsbewältigung (Umgang mit Behörden, Ämter- und Wohnungsangelegenheiten)
  • Klärung der finanziellen Situation
  • Ausbildungs- und Berufsorientierung
  • Arbeitssuche
  • Erziehungsaufgaben
  • Freizeitgestaltung in der Familie
  • Schulfragen
  • Unterstützung in Krisensituationen

Wer kann ambulante Erziehungshilfe in Anspruch nehmen?

  • Familien in besonderen Belastungssituationen
  • Eltern und Kinder bei Trennungs- und Scheidungsproblemen sowie Schicksalsschlägen, z. B. den Verlust von Angehörigen
  • Familien oder ein Elternteil mit Suchtproblemen oder psychischen Erkrankungen
  • Eltern mit Behinderungen
  • Stark überlastete/überforderte Eltern, insbesondere Alleinerziehende
  • Ältere Kinder und Jugendliche, deren Aufwachsen von innerfamiliären, räumlichen, finanziellen oder auch intellektuellen Beeinträchtigungen begleitet ist.

Wer kann ambulante Erziehungshilfe in Anspruch nehmen?

  • Familien in besonderen Belastungssituationen
  • Eltern und Kinder bei Trennungs- und Scheidungsproblemen sowie Schicksalsschlägen, z. B. den Verlust von Angehörigen
  • Familien oder ein Elternteil mit Suchtproblemen oder psychischen Erkrankungen
  • Eltern mit Behinderungen
  • Stark überlastete/überforderte Eltern, insbesondere Alleinerziehende
  • Ältere Kinder und Jugendliche, deren Aufwachsen von innerfamiliären, räumlichen, finanziellen oder auch intellektuellen Beeinträchtigungen begleitet ist.

Wie bekomme ich ambulante Erziehungshilfe?

Auf ambulante Erziehungshilfe besteht ein Rechtsanspruch. Für die Familien entstehen keine Kosten. Über ihre Gewährung entscheidet das Amt für Soziales und Jugend.

Gern beraten wir Eltern und Heranwachsende unverbindlich in unserer Einrichtung.