Elektronischen Patientenakte (ePA)

Die Befüllung ist seit Oktober 2025 für alle Praxen, Kliniken und Apotheken verpflichtend.

Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch machen lassen möchten, können Sie selbst entscheiden, ob die Praxis und die Klinik die Behandlung und notwendige Medikamente in die ePA aufnimmt oder nicht. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie der Befüllung der ePA mit diesen besonders sensiblen Daten und Dokumenten einfach mündlich widersprechen. Darüber muss Sie der Arzt oder die Ärztin ebenfalls gesondert aufklären. Ihre Entscheidung wird dann intern in der Praxis und Klinik vermerkt.

Wenn einmal Daten in Ihre ePA aufgenommen wurden, müssen Sie diese bei Bedarf selbst aktiv löschen oder löschen lassen. Das passiert nicht automatisch.

Weitere Informationen unter: Die ePA für alle | BMG