Unterstützung für werdende Eltern bei der Erstausstattung
Sie erwarten ein Baby und fragen sich, wie Sie die Erstausstattung finanzieren sollen?

Kleidung, Möbel, Kinderwagen oder ein Babybett können schnell teuer werden – doch es gibt dafür Unterstützung.

Die Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg erhält hierfür Mittel von der Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens. Mit diesen Geldern können werdende Eltern eine finanzielle Hilfe für die Erstausstattung beantragen.

So funktioniert der Antrag

  1. Der Antrag wird über die Schwangerenberatungsstellen vor Ort gestellt.
  2. Ob Sie Anspruch haben, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab, siehe Übersicht unten
  3. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Antrag für Sie in Frage kommt, beraten wir Sie gerne.

Ihre Vorteile

  1. Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym.
  2. Wir unterstützen Sie nicht nur beim Antrag, sondern beantworten auch alle Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und das Leben mit Kind.
  3. Auf Wunsch vermitteln wir weitere Hilfsangebote, z. B. Elternkurse, Familienhilfen oder andere finanzielle Unterstützungen.

So erreichen Sie uns

Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder persönlich in der Beratungsstelle erreichen. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und begleiten Sie Schritt für Schritt.

Bruttogrenze 2025

  1. Alleinlebende - 2.815 €
  2. Paar/Bedarfsgemeinschaft insgesamt - 4.048 €
  3. Erwachsene im Haushalt anderer - 1.804 €
  4. Kinder 14 bis 17 Jahre - 1.884 €
  5. Kinder 6 bis 13 Jahre - 1.560 €
  6. Kinder 0 bis 5 Jahre - 1.428 €
  7. Vermögensfreigrenze insgesamt - 15.500 €