Unterstützung für werdende Eltern bei der Erstausstattung
Sie erwarten ein Baby und fragen sich, wie Sie die Erstausstattung finanzieren sollen?
Kleidung, Möbel, Kinderwagen oder ein Babybett können schnell teuer werden – doch es gibt dafür Unterstützung.
Die Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg erhält hierfür Mittel von der Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens. Mit diesen Geldern können werdende Eltern eine finanzielle Hilfe für die Erstausstattung beantragen.
So funktioniert der Antrag
- Der Antrag wird über die Schwangerenberatungsstellen vor Ort gestellt.
- Ob Sie Anspruch haben, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab, siehe Übersicht unten
- Wenn Sie unsicher sind, ob ein Antrag für Sie in Frage kommt, beraten wir Sie gerne.
Ihre Vorteile
- Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym.
- Wir unterstützen Sie nicht nur beim Antrag, sondern beantworten auch alle Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und das Leben mit Kind.
- Auf Wunsch vermitteln wir weitere Hilfsangebote, z. B. Elternkurse, Familienhilfen oder andere finanzielle Unterstützungen.
So erreichen Sie uns
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder persönlich in der Beratungsstelle erreichen. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und begleiten Sie Schritt für Schritt.
Bruttogrenze 2025
- Alleinlebende - 2.815 €
- Paar/Bedarfsgemeinschaft insgesamt - 4.048 €
- Erwachsene im Haushalt anderer - 1.804 €
- Kinder 14 bis 17 Jahre - 1.884 €
- Kinder 6 bis 13 Jahre - 1.560 €
- Kinder 0 bis 5 Jahre - 1.428 €
- Vermögensfreigrenze insgesamt - 15.500 €