Insolvenzberatung
Was ist Insolvenzberatung?
Insolvenzberatung unterstützt Privatpersonen und Unternehmen, wenn eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits eingetreten ist. Ziel ist es, rechtliche und wirtschaftliche Wege zu finden, um Schulden zu regulieren und einen Neuanfang zu ermöglichen.
Was macht die Insolvenzberatung konkret?
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Prüfung der finanziellen Lage und rechtlichen Optionen
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Beratung zu außergerichtlichen Einigungen mit Gläubigern
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Unterstützung bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
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Vorbereitung und Begleitung eines Insolvenzverfahrens
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Information zu den Pflichten und Rechten während des Verfahrens
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Beratung zum Restschuldbefreiungsverfahren
Gesetzliche Grundlagen
Die maßgeblichen Regelungen finden sich in der Insolvenzordnung (InsO). Für Verbraucherinsolvenzen ist in der Regel eine vorherige außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern vorgeschrieben, bevor das gerichtliche Verfahren beantragt werden kann.
Wer bietet Insolvenzberatung an?
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Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
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Wohlfahrtsverbände wie AWO, Caritas, Diakonie
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Verbraucherzentralen
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Fachanwälte für Insolvenzrecht
Wichtig zu wissen
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Bei gemeinnützigen Stellen ist die Beratung meist kostenfrei.
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Eine frühzeitige Beratung kann helfen, Insolvenz zu vermeiden oder besser zu gestalten.
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Vorsicht vor unseriösen Anbietern, die hohe Gebühren verlangen oder schnelle Lösungen versprechen.
Weitere Infos erhalten Sie bei unserer Insolvenzberatungsstelle.