Beratung zur gesundheitlichen Versorgungs-Planung (GVP)

Unsere Beratung

Wie läuft die gesundheitliche Versorgungs-Planung ab?

  1. Schritt 1: Termin vereinbaren. Sie rufen uns an oder schreiben eine E-Mail. Wir vereinbaren einen Termin bei Ihnen zu Hause, in Ihrer Wohnstätte, in der Werkstatt oder im Kontaktbüro.
  2. Schritt 2: Wünsche und Fragen besprechen. Wir nehmen uns viel Zeit für Sie. In ein oder zwei Gesprächen sprechen wir über Ihre Fragen, Ängste und Vorstellungen.
  3. Schritt 3: Wünsche verständlich aufschreiben. Wir füllen gemeinsam verständliche Formulare in einfacher Sprache aus. Sie kreuzen einfach an, was Sie sich wünschen.
  4. Schritt 4: Regelmäßig überprüfen. Ihre Wünsche können sich im Leben ändern. Wir prüfen Ihre Dokumente mindestens alle 2 Jahre mit Ihnen gemeinsam und passen sie bei Bedarf an.

Über welche Themen sprechen wir gemeinsam?

In den vertraulichen Gesprächen erklären wir Ihnen schwere medizinische Themen ganz einfach:

  1. Persönliche Werte: Was macht Ihr Leben glücklich, was gibt Ihnen Sicherheit, was möchten Sie auf keinen Fall?
  2. Krankenhaus-Behandlung: Möchten Sie bei schwerer Krankheit immer im Krankenhaus behandelt werden? Oder lieber in Ihrer gewohnten Umgebung gepflegt werden?
  3. Wiederbelebung: Wenn Ihr Herz aufhört zu schlagen: Möchten Sie, dass Helfer versuchen, Ihr Herz wieder zu starten? Oder möchten Sie in Frieden sterben dürfen?
  4. Künstliche Beatmung: Wenn Sie nicht mehr selbst atmen können und eine Maschine helfen muss.
  5. Künstliche Ernährung & Flüssigkeit: Versorgung über eine Sonde (PEG-Schlauch direkt in den Magen).
  6. Schmerz- und Symptombehandlung: Damit Sie am Lebensende keine starken Schmerzen leiden müssen, auch wenn die Medikamente müde machen.
  7. Blutwäsche (Dialyse) & Blutübertragung: Wann diese Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden.

Welche Dokumente erstellen wir gemeinsam?

  1. Werte-Anamnese: Hier schreiben wir auf, was Ihr Leben glücklich macht und was Ihnen Sicherheit gibt. Sie ist ein wichtiger Zusatz zu Ihrer Patientenverfügung.
  2. Patienten-Verfügung: Hier bestimmen Sie im Voraus ganz genau, welche ärztlichen Behandlungen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen.
  3. Vorsorge-Vollmacht: Sie bestimmen eine Vertrauensperson, die für Sie sprechen und entscheiden darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
  4. Betreuungs-Verfügung: Sie schlagen im Voraus eine Person vor, falls das Gericht einmal einen gesetzlichen Betreuer für Sie bestimmen muss.
  5. Notfall-Bogen: Ein kurzes Blatt, das Rettern im Notfall sofort Ihre Krankheiten, Medikamente und wichtigsten Wünsche zeigt.