Akute Notsituationen
Sollten Sie sich in einer unten genannten akuten Notsituation befinden, sprechen Sie es bei der Terminvergabe an.
Das könnten sein
- Wohnungsverlust oder deren Ankündigung
- Energiesperre oder deren Ankündigung
- Kontopfändung
- Haftantrittstermin (wegen Bußgelder und Strafen)
Sie erhalten in diesen Fällen kurzfristige Beratungstermine um existenzsichernde Maßnahmen einzuleiten. Bei Strafandrohungen oder Haftantrittsterminen wegen Bußgeldern von der Staatsanwaltschaft, unterschützen wir Sie bei der Haftvermeidung. Bei Kontosperre erhalten Sie Beratung und einen kurzfristigen Termin in der Insolvenzberatung zum Ausstellen der P-Konto-Bescheinigung.