Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP)
Was ist die gesundheitliche Versorgungsplanung?
Die gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) nach § 132g SGB V ist ein strukturiertes und freiwilliges Beratungsangebot zur vorausschauenden medizinischen, pflegerischen und seelsorgerischen Lebensendplanung. Sie bietet Menschen die Möglichkeit, ihre persönlichen Wünsche, Werte und medizinischen Vorstellungen für die letzte Lebensphase rechtzeitig und rechtssicher zu dokumentieren, falls sie Entscheidungen künftig nicht mehr selbst treffen oder äußern können.
Für wen ist das Angebot?
Das Beratungsangebot richtet sich insbesondere an:
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Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe: Personen mit Behinderungen, die ihre gesundheitliche Versorgung selbstbestimmt planen und dokumentieren möchten.
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Bewohner von Pflegeeinrichtungen: Ältere und pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen.
Ablauf des Beratungsprozesses
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Erstkontakt und Terminvereinbarung: Terminabstimmung im gewohnten Umfeld (z. B. Wohnheim, Werkstatt oder Pflegeeinrichtung).
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Beratungsgespräche: In der Regel zwei bis drei vertrauliche Qualifizierungsgespräche zur Ermittlung von Wünschen, Werthaltungen und medizinischen Vorstellungen.
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Dokumentation: Gemeinsame Erstellung von individuellen und verständlichen Vorsorgedokumenten.
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Regelmäßige Aktualisierung: Überprüfung und Anpassung der Dokumente in regelmäßigen Abständen (mindestens alle zwei Jahre) oder bei veränderten Lebensumständen.
Inhaltliche Schwerpunkte der Beratung
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Persönliche Werte und Lebensqualität: Ermittlung individueller Werthaltungen, religiöser Überzeugungen und Wünsche für die Betreuung am Lebensende.
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Medizinische Behandlungsmaßnahmen: Aufklärung über intensivmedizinische Maßnahmen wie Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Dialyse und künstliche Ernährung (PEG-Sonde).
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Palliative Versorgung: Maßnahmen zur Schmerz- und Symptomtherapie für eine schmerzfreie letzte Lebensphase.
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Versorgungsort: Festlegung von Präferenzen bezüglich des Behandlungsorts (z. B. Pflegeeinrichtung vs. Krankenhaus).
Welche Dokumente werden erstellt?
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Patientenverfügung: Festlegung konkreter medizinischer Behandlungen, die im Notfall oder bei bestimmten Krankheitszuständen gewünscht oder abgelehnt werden.
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Vorsorgevollmacht: Benennung einer Vertrauensperson, die in gesundheitlichen und rechtlichen Angelegenheiten stellvertretend entscheiden darf.
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Betreuungsverfügung: Vorschlag einer Person für den Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung.
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Werteanamnese: Ergänzendes Dokument zur Erfassung persönlicher Einstellungen und Lebenswerte als Orientierungshilfe für Behandler.
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Notfallbogen: Kompakte Übersicht für den Rettungsdienst mit den wichtigsten medizinischen Daten und Behandlungswünschen auf einen Blick.
Gesetzliche Grundlage
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§ 132g Sozialgesetzbuch V (SGB V): Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.
Wichtig zu wissen
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Kostenfreiheit: Die Beratung ist für gesetzlich Versicherte in berechtigten Einrichtungen vollständig kostenlos; die Kosten werden direkt von der Krankenkasse übernommen.
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Freiwilligkeit: Die Einleitung und Vertiefung des Beratungsprozesses erfolgt ausschließlich auf Wunsch der betroffenen Person.
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Einbindung von Vertrauenspersonen: Angehörige, Betreuer oder rechtliche Vertretungen können auf Wunsch in alle Gesprächsphasen einbezogen werden.
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Schweigepflicht: Sämtliche Beratungsinhalte unterliegen der strengen vertraulichen Schweigepflicht.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Details zu unserem Beratungsangebot der gesundheitlichen Versorgungsplanung (GVP) sowie Ansprechpartner finden Sie auf unserer Einrichtungsseite:
Gesundheitliche Versorgungsplanung – AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V.
