Transparenz
Transparenz ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Selbstverständnisses als Wohlfahrtsverband. Wir orientieren uns an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) und stellen die folgenden zehn grundlegenden Informationen leicht zugänglich und aktuell bereit. Darüber hinaus halten wir uns an den AWO Governance Kodex, der verbindliche Maßstäbe für integres, transparentes und verantwortungsvolles Handeln innerhalb der Arbeiterwohlfahrt setzt.
Ergänzend hierzu unterliegt der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. einer mehrstufigen internen und externen Prüf- und Berichtskaskade. Diese umfasst die laufende Kontrolle durch Vorstand und Aufsichtsgremien, interne Prüf- und Kontrollmechanismen sowie regelmäßige externe Prüfungen, unter anderem durch Wirtschaftsprüfer, Zuwendungs- und Kostenträger, Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden. Darüber hinaus berichtet der Bezirksverband regelmäßig an den AWO Bundesverband als aufsichtführende Gliederung. Auch spezialgesetzliche Prüfungen, etwa zur Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Vorgaben einschließlich des gesetzlichen Mindestlohns, sind Bestandteil dieses Systems.
Diese mehrfache und voneinander unabhängige Prüfung und Berichterstattung gewährleistet, dass wirtschaftliches Handeln, Mittelverwendung, Vergütungsstrukturen und rechtliche Vorgaben jederzeit regelkonform, nachvollziehbar und verantwortungsvoll umgesetzt werden.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Brandenburg Süd e. V.
Rudolf-Breitscheid-Straße 24
03222 Lübbenau/Spreewald
- Gegründet am 19. Oktober 1990
- Vereinsregister VR 241 CB beim Amtsgericht Cottbus
- www.awo-bb-sued.de
Karte des Verbandsgebiets
2. Satzung und Ziele
Unsere Arbeit folgt der Satzung des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Süd e. V. Die AWO ist ein demokratisch und föderal aufgebauter Wohlfahrtsverband. Wir engagieren uns für eine freie, gerechte und solidarische Gesellschaft. Unsere Arbeit zielt darauf ab, Menschen zu unterstützen, ihre Lebensbedingungen zu verbessern und Benachteiligungen abzubauen - unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke gemäß §§ 51 ff. AO.
- Satzung des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Süd e. V. (PDF)
- Leitbild und Werteverständnis der AWO: Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Der Verein ist durch den Freistellungsbescheid des Finanzamts Calau vom 09. Mai 2025 für das Jahr 2022 nach §§ 51 ff. AO von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die nicht als Zweckbetriebe gelten, unterliegen der Regelbesteuerung.
Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit:
PROCON gGmbH · AWO Reha-Gut Kemlitz gGmbH · AWO Tours gGmbH · AWO Wildau GmbH · WSG GmbH · DSD GmbH.
Darüber hinaus ist der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. im Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamt für Steuern registriert. Die Eintragung bestätigt die steuerliche Gemeinnützigkeit sowie die Berechtigung zum Empfang steuerbegünstigter Zuwendungen und macht diese Informationen zentral, öffentlich und aktuell abrufbar.
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger*innen
Vorstand (ehrenamtlich): (aktuelle Zusammensetzung siehe Vorstand & Gremien)
Vorstand (§ 26 BGB): Kerstin Kircheis (Vorsitzende), Tina Fischer, Axel Kopsch, Hubert Lamm (stellv. Vorsitzende), Heinz Felker (Ehrenvorsitzender), Jens Zarske (als Vorsitzender der Geschäftsführung).
Beisitzer*innen: André Bareinz, Lars Kolan, Heike Modrow, Caroline Monka, Wolfgang Roick, Ludwig Scheetz, Gerhard Böttcher, Hartmut Laubisch, Dominic Lübke, Maja Wallstein.
Geschäftsführung: Jens Zarske (Vorsitzender der Geschäftsführung), Wolfgang Luplow (Geschäftsführer).
Wir folgen dem dualen Leitungssystem nach dem AWO Governance Kodex: Führung (Geschäftsführung) und Aufsicht (Vorstand) sind organisatorisch und personell getrennt.
5. Tätigkeitsbericht
Die AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. informiert regelmäßig über Schwerpunkte, Entwicklungen und Projekte in ihren sozialen Aufgabenfeldern.
Damit erfüllt der Verband die Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Die wesentlichen Entwicklungen werden regelmäßig in Jahresabschlüssen, Prüfberichten und Geschäftsübersichten dokumentiert und den Aufsichtsgremien vorgestellt.
6. Personalstruktur
Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. durchschnittlich 671,50 Vollzeit und 1.392,00 Teilzeit; durchschnittlich 2.129 voll- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeitende sowie Aushilfen.
Die Vergütung erfolgt tariflich nach den zwischen dem Arbeitgeberverband Wohlfahrt in Brandenburg und ver.di verhandelten MTV-Wohlfahrt-BB und ETV-Wohlfahrt-BB. Der Anteil der tariflich vergüteten Mitarbeitenden beträgt rund 95 Prozent. Damit ist sichergestellt, dass sämtliche Entgeltbestandteile auf tariflich festgelegten, transparenten und überprüfbaren Grundlagen beruhen. Für den AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. gilt das Prinzip der Tariftreue: alle Mitarbeitenden werden nach objektiven, nachvollziehbaren Kriterien eingruppiert, die sich an der Art der Tätigkeit, der Qualifikation und der Berufserfahrung orientieren.
Die Eingruppierung und Stellenbewertung erfolgen nach einem dokumentierten Verfahren, das durch ein Vier-Augen-Prinzip abgesichert ist. Jede Eingruppierung wird nachvollziehbar festgehalten, um sowohl Prüfbarkeit als auch Gleichbehandlung zu gewährleisten. Damit erfüllt der Verband die Anforderungen an eine transparente und regelkonforme Entgeltpolitik, wie sie in den Standards der BAGFW und der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) vorgesehen sind. Der Verband versteht Vielfalt als Stärke und verpflichtet sich zur Umsetzung der Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in allen Personalprozessen.
Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr 2024 89.178.771 €. Für die AWO Spreewaldwerkstätten (WfbM) werden Arbeitsförderungsgeld § 43 SGB IX und Sozialversicherungsbeiträge von Kostenträgern erstattet.
Die Beschäftigten arbeiten in den Bereichen Pflege, Eingliederungshilfe inkl. WfbM, Kinder- und Jugendhilfe, Kitas, Bildung/Pflegeschule sowie Verwaltung.
7. | 8. Mittelherkunft und Mittelverwendung
Der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. gliedert seine Einnahmen und Ausgaben entsprechend den Vorgaben der Abgabenordnung (AO) in die steuerlichen Bereiche ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Diese Systematik gewährleistet Transparenz, Zweckbindung und steuerliche Nachvollziehbarkeit.
Der überwiegende Teil der Einnahmen entfällt mit rund 97 % auf steuerbegünstigte Zweckbetriebe (§§ 65–68 AO), insbesondere aus Leistungen der Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie aus Bildungsangeboten. Einnahmen aus dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung sowie aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sind von untergeordneter Bedeutung; der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb liegt mit unter 2 % deutlich im nachrangigen Bereich.
Auch auf Ergebnisebene entfällt der überwiegende Anteil (rund 85 % des Gesamtergebnisses) auf den steuerlichen Zweckbetrieb, während der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb mit unter 2 % von klar nachrangiger Bedeutung ist.
Die Mittel werden ausschließlich zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben eingesetzt. Überschüsse verbleiben im gemeinnützigen Bereich und dienen der Sicherung und Weiterentwicklung der Angebote. Der Jahresabschluss 2024 wurde durch RSM Ebner Stolz geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
Der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. ist Gesellschafter mehrerer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, über die zentrale Dienstleistungen, betriebliche Funktionen und operative Leistungsbereiche organisiert werden. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 bestanden folgende Beteiligungen:
- PROCON Service und Verwaltung gGmbH - 100 %
- AWO Reha-Gut Kemlitz gGmbH - 100 %
- AWO Tours gGmbH - 100 %
- AWO Wildau GmbH - 60 %
- WSG Wildauer Service GmbH - 100 % (mittelbar über die AWO Wildau GmbH)
- DSD Dahmeland Soziale Dienste GmbH - 100 %
- AWO Integrations- und Service gGmbH (Guben) - 50 %
Die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften übernehmen insbesondere Aufgaben der Verwaltung, der technischen Infrastruktur, der sozialen Dienstleistungen und der Rehabilitation. Durch diese Struktur wird eine wirtschaftliche, fachlich spezialisierte und rechtlich abgesicherte Aufgabenerfüllung innerhalb des AWO-Verbundes gewährleistet.
Nach § 251 HGB bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen Bürgschaften sowie Gewährleistungsverträge. Diese Verpflichtungen dienen der Finanzierungssicherung einzelner Tochtergesellschaften und werden im Rahmen des konzerninternen Risikomanagements fortlaufend überwacht.
9.1 Mitgliedschaften in Verbänden und Arbeitsgemeinschaften
Neben den hundertprozentigen bzw. mehrheitlichen Tochtergesellschaften und Beteiligungen verfügt der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. über weitere wesentliche verbandliche und arbeitsgemeinschaftliche Einbindungen, die seine Struktur, Aufgabenwahrnehmung und Interessenvertretung maßgeblich prägen:
Gemeinsame Arbeitsgemeinschaft der AWO im Land Brandenburg e. V.
Neuendorfer Straße 39b, 14480 Potsdam
Vereinsregister: VR 9651 P, Amtsgericht Potsdam
Der AWO Bezirksverband ist Mitglied dieser landesweiten Arbeitsgemeinschaft der AWO, die die verbandspolitische Zusammenarbeit, Abstimmung und Interessenvertretung der branden-burgischen AWO-Gliederungen bündelt.
AWO Bundesverband e. V.
Als Mitglied im AWO Bundesverband ist der Bezirksverband Teil der bundesweiten Spitzen-organisation der Freien Wohlfahrtspflege. Hier erfolgt die bundesweite fachpolitische Interessenvertretung, Qualitätsentwicklung sowie die Umsetzung des AWO-Governance-Kodex.
Arbeitgeberverband Wohlfahrt in Brandenburg e. V.
Lessingstraße 24, 15745 Wildau
Vereinsregister: VR 6474, Amtsgericht Cottbus
Mitgliedschaft im landesweiten Verband der Arbeitgeber in der Wohlfahrtspflege, insbesondere mit Verantwortung für Tarifpolitik, Verhandlungen mit Gewerkschaften und die Entwicklung landesweiter Standards.
9.2 Mitgliedschaften in den regionalen LIGA-Arbeitsgemeinschaften
In allen Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen der Bezirksverband tätig ist, ist er Mitglied der jeweiligen LIGA der Freien Wohlfahrtspflege. Ziel dieser Zusammenschlüsse ist die fachliche Kooperation und die kommunalpolitische Interessenvertretung.
Der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. ist Mitglied in den folgenden regionalen LIGA-Arbeitsgemeinschaften:
- LIGA Dahme-Spreewald
- LIGA Elbe-Elster
- LIGA Oberspreewald-Lausitz
- LIGA Spree-Neiße
- LIGA Teltow-Fläming
- LIGA Cottbus (kreisfreie Stadt)
Für das Jahr 2025 übernimmt der Bezirksverband die Federführung der LIGA-Arbeitsgemeinschaften:
- LIGA Teltow-Fläming
- LIGA Cottbus
Die Federführung umfasst die Koordinierung der regionalen LIGA-Tätigkeiten, die Abstimmung mit den örtlichen Spitzenverbänden sowie die Vorbereitung gemeinsamer sozialpolitischer Positionierungen gegenüber Verwaltung und Politik auf kommunaler Ebene.
10. Zuwendungen juristischer Personen
Der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd erhält Zuwendungen und Leistungsentgelte von verschiedenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie projektbezogene Zuschüsse von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen. Gemäß den Vorgaben des ITZ-Transparenzstandards werden alle juristischen Personen offen gelegt, deren Zahlungen im Geschäftsjahr mehr als 10 % der Gesamterträge des Verbands ausmachen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Entgelte aus der Pflegeversicherung nach SGB XI (Pflegekassen),
- Entgelte der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII (zuständige Jugendämter).
COMPLIANCE
11. Organstrukturen und Verantwortlichkeiten
Der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. arbeitet gemäß den zwingenden Anforderungen des AWO-Governance-Kodex sowie nach den einschlägigen satzungsrechtlichen Regelungen des Verbands. Die Leitungs-, Kontroll- und Geschäftsführungsfunktionen sind klar voneinander getrennt und folgen dem im Governance-Kodex verankerten dualen Führungssystem (Kap. 2, S. 11–12). Dieses System stellt sicher, dass strategische Verantwortung und operative Leitung getrennt und transparent ausgeübt werden.
Organstruktur des Bezirksverbands:
Mitgliederversammlung - Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Verbands. Sie verantwortet Grundsatzentscheidungen, nimmt Berichte entgegen, entlastet die Führungsgremien und wählt den Vorstand.
Gesetzlicher Vorstand gemäß § 26 BGB: Der BGB-Vorstand bildet das satzungsmäßige, ehrenamtlich tätige Vertretungsorgan des Bezirksverbands. Er trägt die Gesamtverantwortung für die strategische Ausrichtung, die satzungsgemäße Aufgabenerfüllung und die Aufsicht über die Geschäftsführung. Der BGB-Vorstand erfüllt damit die im Governance-Kodex geforderten Anforderungen an Unabhängigkeit, Interessenkonfliktvermeidung, Aufsichtsfunktion und Ehrenamtskontrolle (Kap. 3.3, S. 21–26).
Erweiterter Vorstand: Der erweiterte Vorstand ergänzt den BGB-Vorstand und wirkt an der strategischen Willensbildung sowie an der verbandspolitischen Steuerung mit. Er stärkt die demokratische Legitimation und Einbindung der ehrenamtlichen Strukturen innerhalb des Verbands und unterstützt die Kontrolle zentraler Entscheidungen.
Geschäftsführung: Die hauptamtliche Geschäftsführung leitet den Verband operativ und trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Beschlüsse der Aufsichtsgremien. Ihre Aufgaben und Pflichten entsprechen den Anforderungen des Governance-Kodex an eine ordnungsgemäße, transparente und regelkonforme Geschäftsführung (Kap. 3.2, S. 16–20).
Aufsichtsgremien der Tochtergesellschaften: Die Gesellschaftervertretungen und Aufsichtsgremien der Tochtergesellschaften sind gemäß Governance-Kodex (Kap. 3.3, S. 21–26) zuständig für:
- die Bestellung, Abberufung und Kontrolle der jeweiligen Geschäftsführungen,
- die Festlegung strategischer Ziele und die Zustimmung zu Geschäften von grundsätzlicher Bedeutung,
- die Sicherstellung regelmäßiger Sitzungen, fachlicher Qualifikation der Mitglieder und unabhängiger Aufsicht.
Governance-Rahmen: Die gesamten Organisations-, Kommunikations- und Verantwortlichkeits-strukturen des Bezirksverbands entsprechen den Vorgaben des Governance-Kodex (Kap. 1.1, S. 5–7) und gewährleisten Transparenz und Nachvollziehbarkeit, klare Abgrenzung zwischen strategischer Steuerung und operativem Management, Kontrolle, Integrität und regelkonforme Aufgabenerfüllung sowie Compliance mit sämtlichen gesetzlichen, gemeinnützigkeitsrechtlichen und verbandlichen Vorgaben.
12. Aufsichts-, Kontroll- und Prüfstrukturen
Der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd verfügt über klare, verbindliche und mehrstufige Aufsichts- und Kontrollmechanismen. Sie basieren auf den Vorgaben des AWO-Governance-Kodex, den satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie den gesetzlichen Anforderungen der Abgabenordnung, des HGB und des Gemeinnützigkeitsrechts. Ziel ist eine verantwortungsvolle, integre und nachvollziehbare Steuerung des Verbands.
Externe Jahresabschlussprüfung
Der Verband unterzieht sich jährlich einer unabhängigen Jahresabschlussprüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Gemäß Governance-Kodex (Kap. 7) erfolgt mindestens alle vier Jahre eine Prüfung nach § 53 HGrG über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Die Prüfer berichten direkt an die verantwortlichen Gremien.
Verbandsinterne Revision
Auf Grundlage des Governance-Kodex (Kap. 3.5) verfügt der Bezirksverband über interne Prüfstrukturen. Die Revisor*innen haben umfassende Einsichts-, Kontroll- und Berichtsrechte.
Aufsichts- und Kontrollfunktion der Gremien
Die ehrenamtlichen Aufsichtsgremien - insbesondere Vorstand gemäß § 26 BGB , erweiterter Vorstand und Gesellschaftervertretungen der Tochtergesellschaften - üben eine strukturierte und dokumentierte Aufsicht über die Geschäftsführung gemäß Governance-Kodex (Kap. 3.3) aus.
Risikomanagement und internes Kontrollsystem (IKS)
Der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. verfügt über ein Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem, die sich an den Vorgaben des AWO-Governance-Kodex orientieren (Kap. 3.2.1). Ziel ist es, wesentliche finanzielle, organisatorische und strategische Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und angemessen zu steuern.
Das Risikomanagement wird unter Berücksichtigung der Größe, Struktur und Aufgaben des Verbands umgesetzt. Die Geschäftsführung ist für die operative Ausgestaltung und Anwendung verantwortlich; der gesetzliche Vorstand nimmt seine Überwachungs- und Kontrollfunktion wahr.
Das interne Kontrollsystem umfasst insbesondere das Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen, Verträgen und wesentlichen Entscheidungen, dokumentierte Beschaffungs- und Vergabeprozesse, klar definierte Verantwortlichkeiten in Personal-, Finanz- und Budgetprozessen sowie Zugriffsbeschränkungen und Kontrollmechanismen in IT-Systemen.
Interessenkonflikt-, Compliance- und Korruptionsprävention
Der AWO Governance-Kodex gilt für die Geschäftsführung des Bezirksverbands, die Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften, die Mitglieder des gesetzlichen und des erweiterten Vorstands, die Revisorinnen sowie die Gesellschaftervertreterinnen in verbundenen Unternehmen.
Alle vom Governance-Kodex unmittelbar erfassten Personen sowie die Mitglieder der Aufsichts- und Entscheidungsgremien sind gemäß AWO Governance-Kodex (Kap. 3.2.4 und 3.3.6) verpflichtet, jede Form tatsächlicher oder möglicher Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen und zu vermeiden. Dies umfasst insbesondere die schriftliche Erklärung persönlicher, finanzieller oder familiärer Verflechtungen, das Verbot von Insichgeschäften sowie geschäftlicher Beziehungen zu nahestehenden Personen, die Pflicht zur strikten Unparteilichkeit sowie die zwingende Nichtmitwirkung bei Entscheidungen, in denen ein Interessenkonflikt vorliegt oder entstehen könnte.
Zur Prävention von Korruption, Vorteilsannahme und sonstigen unzulässigen Einflussnahmen setzt der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. die Vorgaben des AWO Governance-Kodex zur Korruptionsprävention um (Kap. 4). Hierzu werden verbindliche Regelungen auf Grundlage der AWO-Arbeitshilfe zur Korruptionsprävention angewendet.
Die Angemessenheit der Geschäftsführervergütung wird regelmäßig im Rahmen externer Prüf- und Vergleichsverfahren überprüft. Hierzu werden unabhängige Prüf- und Beratungsgesellschaften herangezogen. Bewertungsgrundlage sind anerkannte Kriterien, insbesondere die Art, der Umfang und die operative Gesamtverantwortung der Geschäftsführung, die Größe und Komplexität des Unternehmens, die wirtschaftliche Steuerungsverantwortung, die Umsatz- und Mitarbeiterzahl sowie die Gesamtvergütung einschließlich aller geldwerten Bestandteile. Zudem wird die Übereinstimmung der Vergütungsstruktur mit der Arbeitshilfe zur Vergütung der Geschäftsführung des AWO Governance-Kodex geprüft. Ergänzend erfolgt ein externer Benchmark- und Marktvergleich mit vergleichbaren Organisationen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. In der Median- und Quartilbetrachtung des externen Branchenvergleichs sind die Vergütungen der Geschäftsführung dem Median der Vergleichsgruppe zuzuordnen.
Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden jährlich dem zuständigen internen Prüfgremium zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung an den AWO Bundesverband als aufsichtführende Gliederung.
Hinweisgeberschutz und Meldesystem
Der AWO-Governance-Kodex sieht eine Vertrauensperson auf Ebene des AWO Bundesverbands vor, an die sich Hinweisgeber*innen vertraulich wenden können (Kap. 5). Ergänzend erfüllt der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes durch eine interne Meldemöglichkeit bzw. eine geeignete Meldestruktur. Eingehende Hinweise werden dokumentiert, geprüft und (soweit erforderlich) an zuständige Stellen weitergeleitet.
Zusammenwirken der Kontrollstrukturen
Durch das Zusammenspiel aus ehrenamtlicher Aufsicht, interner Revision, externer Wirtschaftsprüfung, einem strukturierten Compliance- und Risikomanagement, einem wirksamen Hinweisgeberschutz sowie klar definierten Verantwortlichkeiten wird eine gesetzes- und regelkonforme, wirtschaftliche und transparente Steuerung des Verbands gemäß AWO-Governance-Kodex sichergestellt.
13. Corporate Governance, Compliance-Kultur und Qualitätsgrundsätze
Der AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. verankert Corporate Governance nicht nur in formalen Strukturen, sondern in einer umfassenden Organisations- und Führungskultur, die sich an den Grundprinzipien des AWO-Governance-Kodex orientiert. Governance wird dabei als ein fortlaufender Entwicklungsprozess verstanden, der Transparenz, Integrität, Verantwortungs-bewusstsein und Qualitätssicherung auf allen Ebenen des Verbands stärkt.
Ethik- und Integritätskultur
Grundlage des Handelns sind die im Governance-Kodex definierten Leitbegriffe von Verantwortung, Redlichkeit und Transparenz. Diese Werte prägen das tägliche Verwaltungshandeln ebenso wie die Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamt. Damit ist Governance nicht nur ein Regelwerk, sondern gelebte Integrität.
Compliance-Kultur und interne Leitlinien
Der Verband verfügt über ein System verbindlicher Richtlinien und Verhaltensmaßstäbe, die im Alltag konkrete Orientierung geben und die Einhaltung der gesetzlichen und verbandlichen Vorgaben sicherstellen. Diese Regelwerke dienen nicht nur der Rechtssicherheit des Verbands, sondern schaffen auch Gleichbehandlung, Verlässlichkeit und nachvollziehbare Prozesse für Mitarbeitende und externe Partner.
Qualitätsorientierte Organisationsentwicklung
Governance im AWO Bezirksverband bedeutet zugleich, Qualität systematisch zu sichern und zu verbessern. Qualität wird damit nicht nur kontrolliert, sondern aktiv gestaltet. Der Qualitätsanspruch umfasst sowohl die fachliche Leistungsqualität als auch die Qualität der internen Verwaltungs- und Unterstützungsprozesse.
Governance als kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Der Verband versteht Governance als dynamisches System. Regelwerke, Verfahrensanweisungen und interne Kontrollmechanismen werden regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und an neue gesetzliche, organisatorische oder gesellschaftliche Anforderungen angepasst. Governance bedeutet für uns nicht nur Regelbefolgung, sondern die aktive Gestaltung eines transparenten, sicheren und qualitätsorientierten Verbandshandelns, das das Vertrauen aller Stakeholder langfristig stärkt.
