Schwangerschaftsabbruch

Was ist ein Schwangerschaftsabbruch?
Ein Schwangerschaftsabbruch bezeichnet die absichtliche Beendigung einer Schwangerschaft vor der Geburt. Er kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen – medizinisch, sozial oder freiwillig.

Rechtliche Grundlagen

  • In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen straffrei, geregelt im Strafgesetzbuch (StGB), §§ 218 ff.

  • Voraussetzungen für Straffreiheit sind unter anderem eine verpflichtende Beratung (§ 219 StGB), Einhaltung der Frist (in der Regel bis zur 12. Schwangerschaftswoche) und medizinische Ausführung durch eine Fachperson.

  • Medizinisch notwendige Abbrüche sind auch außerhalb der Frist erlaubt.

Methoden

  • Medikamentöser Abbruch (Abbruch mit Tabletten)

  • Operativer Abbruch (chirurgischer Eingriff)

Ablauf

  • Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle

  • Ausstellung einer Beratungsbescheinigung

  • Durchführung durch einen Arzt oder eine Ärztin

  • Nachsorge und medizinische Kontrolle

Wichtig zu wissen

  • Beratung und Durchführung sind vertraulich und können anonym erfolgen.

  • Neben der gesetzlichen Beratung gibt es auch psychosoziale Begleitung.

  • Die Kosten werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen, außer bei medizinischer Indikation.

Weitere Infos erhalten Sie bei unseren Schwangerenberatungsstellen