Schwangerschaftsabbruch
Was ist ein Schwangerschaftsabbruch?
Ein Schwangerschaftsabbruch bezeichnet die absichtliche Beendigung einer Schwangerschaft vor der Geburt. Er kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen – medizinisch, sozial oder freiwillig.
Rechtliche Grundlagen
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In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen straffrei, geregelt im Strafgesetzbuch (StGB), §§ 218 ff.
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Voraussetzungen für Straffreiheit sind unter anderem eine verpflichtende Beratung (§ 219 StGB), Einhaltung der Frist (in der Regel bis zur 12. Schwangerschaftswoche) und medizinische Ausführung durch eine Fachperson.
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Medizinisch notwendige Abbrüche sind auch außerhalb der Frist erlaubt.
Methoden
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Medikamentöser Abbruch (Abbruch mit Tabletten)
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Operativer Abbruch (chirurgischer Eingriff)
Ablauf
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Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle
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Ausstellung einer Beratungsbescheinigung
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Durchführung durch einen Arzt oder eine Ärztin
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Nachsorge und medizinische Kontrolle
Wichtig zu wissen
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Beratung und Durchführung sind vertraulich und können anonym erfolgen.
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Neben der gesetzlichen Beratung gibt es auch psychosoziale Begleitung.
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Die Kosten werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen, außer bei medizinischer Indikation.
Weitere Infos erhalten Sie bei unseren Schwangerenberatungsstellen.