Schwangerschaftskonfliktberatung

Was ist Schwangerschaftskonfliktberatung?
Schwangerschaftskonfliktberatung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Beratungsangebot für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen. Ziel ist es, in einer schwierigen Entscheidungssituation zu unterstützen, Perspektiven aufzuzeigen und sicherzustellen, dass alle medizinischen, sozialen und rechtlichen Aspekte bekannt sind.

Ziele der Beratung

  • Hilfe bei der Klärung der persönlichen Situation

  • Aufzeigen von Unterstützungs- und Hilfsangeboten

  • Information über medizinische und psychologische Folgen

  • Erarbeitung von möglichen Handlungsalternativen

  • Wahrung der Selbstbestimmung der Frau

Gesetzliche Grundlage

  • § 219 StGB – Verpflichtung zur Beratung vor einem straffreien Schwangerschaftsabbruch

  • Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) – regelt Ablauf, Inhalt und Anerkennung der Beratungsstellen

  • Beratung muss mindestens drei Tage vor einem möglichen Abbruch stattfinden

  • Nach der Beratung wird eine Beratungsbescheinigung ausgestellt, die für den Abbruch erforderlich ist

Wer bietet die Beratung an?

  • Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen (z. B. AWO, Pro Familia, Caritas, Diakonie)

  • Gesundheitsämter

  • Ärztliche Praxen mit entsprechender Zulassung

Wichtig zu wissen

  • Die Beratung ist ergebnisoffen, kostenlos und vertraulich.

  • Sie kann in Präsenz, telefonisch oder online stattfinden.

  • Die Beratungsbescheinigung hat keine Ablaufzeit, muss aber vor dem Abbruch vorliegen.

Weitere Infos erhalten Sie bei unseren Schwangerenberatungsstellen