Schwangerschaftsberatung

Was ist Schwangerschaftsberatung?
Schwangerschaftsberatung ist ein Beratungsangebot für Frauen, Männer und Paare in allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Sie kann informativ, unterstützend und in manchen Fällen auch verpflichtend sein – etwa im Rahmen eines Schwangerschaftsabbruchs nach § 219 StGB.

Ziele der Schwangerschaftsberatung

  • Unterstützung bei persönlichen, medizinischen und sozialen Fragen

  • Klärung von Rechten und finanziellen Hilfen

  • Begleitung bei der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung einer Schwangerschaft

  • Hilfe bei Konflikten im persönlichen Umfeld

  • Vermittlung weiterführender Hilfsangebote

Inhalte und Themen

  • Medizinische Informationen zu Schwangerschaft und Geburt

  • Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld

  • Finanzielle Leistungen wie Kindergeld, Unterhaltsvorschuss oder Hilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“

  • Adoptions- und Pflegeoptionen

  • Schutz und Hilfen bei Gewalt oder Notlagen

Gesetzliche Grundlagen

  • § 219 und § 219a Strafgesetzbuch (StGB) – Regelungen zur Schwangerschaftsberatung im Schwangerschaftskonflikt

  • Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)

  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Wer bietet Schwangerschaftsberatung an?

  • Staatlich anerkannte Beratungsstellen (z. B. AWO, Pro Familia, Caritas, Diakonie)

  • Gesundheitsämter

  • Ärztliche Praxen mit Beratungszulassung

Wichtig zu wissen

  • Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.

  • Bei einem Schwangerschaftsabbruch ist eine vorherige Beratung gesetzlich vorgeschrieben.

  • Neben Präsenzterminen gibt es auch Telefon- und Online-Beratungen.

Weitere Infos erhalten Sie bei unseren Schwangerenberatungsstellen