Jugend(sozial)arbeit

Was ist Jugendsozialarbeit?

Jugendsozialarbeit unterstützt junge Menschen – insbesondere Kinder und Jugendliche mit besonderen sozialen oder individuellen Schwierigkeiten – dabei, ihren Alltag zu bewältigen und eine positive Lebensperspektive zu entwickeln. Sie findet häufig an Schulen statt, aber auch in Jugendzentren, Beratungsstellen oder im Sozialraum.

Wobei hilft Jugendsozialarbeit konkret?

  • Konflikte in der Familie, mit Gleichaltrigen oder Lehrkräften

  • Schwierigkeiten in der Schule oder Ausbildung

  • psychosoziale Belastungen (z.  B. Mobbing, Ängste, Leistungsdruck)

  • Unterstützung beim Übergang von Schule in Beruf

  • Begleitung bei Behördenkontakten oder in Krisensituationen

Wie arbeitet Jugendsozialarbeit?
Die Arbeit erfolgt freiwillig, vertraulich und niedrigschwellig. Sie orientiert sich an den Lebenslagen der jungen Menschen und bezieht bei Bedarf Eltern, Lehrkräfte oder weitere Fachstellen ein. Ziel ist es, Ressourcen zu stärken, Probleme frühzeitig zu erkennen und soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Gesetzliche Grundlage
Die Jugendsozialarbeit ist im § 13 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) geregelt. Dort ist sie als ein Angebot zur individuellen Förderung junger Menschen und zur Vermeidung sozialer Benachteiligung beschrieben.

Unterschied zur Schulsozialarbeit
Jugendsozialarbeit ist breiter angelegt: Sie kann schulnah, aber auch unabhängig von Schule stattfinden. Schulsozialarbeit ist dagegen auf den schulischen Kontext fokussiert und gilt teils als spezifische Form der Jugendsozialarbeit.

Weitere Informationen
Mehr zu rechtlichen Grundlagen und Konzepten gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.