27.04.2021
Cottbus | AWO I-Kita "Sonnenblume" | Elterninformation

Information der Stadt Cottbus - Anträge Notbetreuung
Regelungen aus der Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindV) ab 26. April 2021

Die Notbetreuung für unsere Kita/Hort in Cottbus endet am 10. Mai 2021.

Gemäß § 28b Abs. 3 S. 3 IfSG ist in Abhängigkeit von der Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt der Betrieb von erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen nicht erlaubt oder untersagt. Das bedeutet, dass die Schließungsregelungen bereits am ersten Tag nach der Verkündung des o. g. Gesetzes und der sich daran anschließenden Bekanntmachung durch die zuständige Behörde Wirkung entfalten. Die 3 Tage vor dem Inkrafttreten der Änderungen des IfSG zählen bereits bei der Bestimmung der maßgeblichen 7-Tage-Inzidenz mit. Im Ergebnis müssen die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tage-Inzidenz 3 Tage vor Verkündung und Bekanntmachung über dem Schwellenwert von 165 lag, alle Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen mit Ausnahme der Notbetreuung bereits am Tag nach der Verkündung und Bekanntmachung schließen.

Die Stadt Cottbus hat seit Tagen eine Sieben-Tages-Inzidenz von knapp unter 200 und liegt damit über dem gesetzlichen Wert von 165. Die Rechtsfolge ist, dass für die Stadt Cottbus bereits am Montag, den 26. April 2021, die Kindertagesbetreuung mit Ausnahme der Notbetreuung untersagt ist. Diese Notbetreuung muss beantragt werden, sofern nicht bereits ein Antrag gestellt wurde.

Hier finden Sie die aktuellen Formulare für die Beantragung der Notbetreuung.

Informationen zur aktuellen Situation finden Sie auf der Seite der Stadt Cottbus unter folgendem Link.

Susan Schkrock
stellv. Fachbereichsleiterin Kinder & Jugend