Frage 3 zur Begründung des Abschieds:
Anne Baaske benennt sich selbst seit ihrem Amtsantritt als Verfechterin von Transparenz und der Einhaltung von Compliance-Regelungen. Dies ist für alle, die ihren Weg in den letzten 15 Jahren begleitet haben, aus zwei Gründen schon sehr erstaunlich.
Erstens ist Anne Baaske, anders als von ihr behauptet, nie mit besonderem Interesse für die Thematik Compliance aufgefallen. Dies änderte sich erst, nachdem seit Mitte letzten Jahres einzelne Verbände und deren Geschäftsführungen offene Kritik an Anne Baaske und ihrer Art der Geschäftsführung übten und teilweise bereits zu diesem Zeitpunkt ihre Mitgliedschaft im AWO Landesverband Brandenburg in Frage stellten. Seither wurden und werden von Anne Baaske Vorwürfe, zumeist gegenüber Dritten, in den Raum gestellt oder aber, gemeinsam mit Kati Karney und dem AWO Bezirksverband Ost, willkürlich und in fragwürdiger Art und Weise Ordnungs- und Prüfverfahren eingeleitet. Beispielhaft seien nur das Austragungsbegehren von Christine Baatz als Bernauer Geschäftsführerin (Gerichtsentscheidung zugunsten von Christine Baatz und der AWO Bernau liegt vor), die Prüfverfahren gegen die AWO Kreisverbände Eberswalde und Bernau (alleine hierfür sollten Kosten von 25.000 € für externe Prüfer in den Nachtragshaushalt des AWO Landesverbandes aufgenommen werden) oder die weitreichenden Suspendierungen der AWO Kreisverbände Fürstenwalde, Eberswalde und Bernau (gemäß Schreiben des AWO Bundesverbandes nicht statutengemäß und außerhalb der Kompetenz des AWO Bezirksverbands Ost). In Betrachtung all dieser Sachverhalte erscheint es viel eher wahrscheinlich, dass Anne Baaske vor gut einem Jahr das innerverbandliche Prüfungsrecht als „Waffe“ im Zusammenhang mit innerverbandlichen Auseinandersetzungen erkannte. Für diese Einschätzung spricht, dass eigene (schriftliche) Einschätzungen von Anne Baaske von vor anderthalb Jahren heute diametral entgegengesetzt darstellt und skandalisiert werden (siehe unten).
Und zweitens wurde in den letzten Jahren gleich an mehreren Stellen deutlich, wie augenscheinlich flexibel Anne Baaske die innerverbandlichen Regularien in Bezug auf das Aufsichtsrecht angewandt wissen wollte. Alleine ihre einseitige Unterstützung des AWO Bezirksverbands Ost bei dessen Versuch, mit dem AWO Ortsverein Strausberg in unmittelbare Konkurrenz zu treten, spricht hier Bände (erst durch das Wirken des AWO Bundesverbandes wurde der unerlaubte Versuch des AWO Bezirksverband Ost, nach über zweijähriger Auseinandersetzung, Mitte 2020 zugunsten des AWO Ortsvereins Strausberg beendet. Eine ähnliche, allerdings nicht annähernd so weitgehende Auseinandersetzung mit dem AWO Kreisverband Eberswalde endete ebenfalls Mitte 2020 zugunsten des Kreisverbands). Auch die an mehreren anderen Stellen sehr weitgehende Duldung von einzelnen Sachverhalten beim oder innerhalb des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost wären hier zumindest zu nennen (denn: Ist das wahrscheinlich erläuterungsbedürftige Gehalt von Kati Karney etwa nicht durch den Gesamtvorstand zu beschließen? Gab es etwa keine Geschäftsbeziehung des AWO Bezirksverband Ost zum Bruder von Kati Karney- dies war bis Ende 2020 gemäß Governance-Kodex ausdrücklich untersagt? Gab es etwa keine über eine zulässige Aufwandsentschädigung hinausgehende Vergütung des Vorsitzenden des AWO Kreisverbands Frankfurt/Oder? Gab es etwa keine kritische Nachfrage des AWO Ortsvereins Strausberg zu einem einzelnen Geschäftsvorgang beim AWO Kreisverband Märkisch-Oderland? Und war es etwa nicht Anne Baaske, die in Eberswalde nicht gegen eine heute nicht mehr amtierende Geschäftsführung ohne jede Ausbildung vorgegangen ist?).