AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V.

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Gemeinsame Stellungnahme der AWO Verbände

16.02.2023
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Lübbenau/Spreewald
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Quelle: AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V.
Gemeinsame Stellungnahme der AWO Verbände aus Brandenburg Süd, Fürstenwalde, Bernau und Eberswalde zum Rücktritt von Anne Baaske als Geschäftsführerin des AWO Landesverbandes.

Im Oktober vergangenen Jahres hat Anne Baaske ihren Rücktritt als Geschäftsführerin des AWO Landesverbandes zum Jahresende 2022 erklärt. Wir begrüßen diesen überfälligen Schritt, bedauern dabei aber sehr, dass Anne Baaske offenkundig beabsichtigt, unseren gemeinsamen Verband maximal zu beschädigen.

In ihrer Begründung für diesen Schritt macht sie einen Rundumschlag, der bis hin zum AWO Bundesverband nahezu jedem anderen Verband in ihrer Umgebung Fehlverhalten und Verrat an den AWO-Werten beinhaltet. Dies irritiert nicht nur deshalb, weil viele dieser Vorwürfe schlichtweg unwahr sind - oder aber bewusst skandalisiert werden, obwohl die betreffenden Sachverhalte auch Anne Baaske teilweise seit Jahren bekannt sind und sämtlichen AWO-Regularien entsprechen.

Völlig unerwähnt lässt Anne Baaske, dass der AWO Bundesverband seit August 2022 sechs AWO Verbände in Brandenburg zu sämtlichen im Raum stehenden Vorwürfen intensiv prüft. Alle von Anne Baaske des Statuts- und Wertebruchs beschuldigten Verbände haben sehr kurzfristig und vollständig alle angeforderten Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt. Die ersten Auswertungen des AWO Bundesverbandes haben ergeben, dass kein Fehlverhalten festzustellen ist. Dass Anne Baaske, obwohl ihr diese Zwischenergebnisse bekannt sind, trotzdem an ihrer „Geschichte“ festhält, ist mindestens bemerkenswert.

Deshalb wirft die Berichterstattung zu diesem Rücktritt, die von Anne Baaske persönlich verbreitete Begründung hierzu sowie zu den konkreten Vorwürfen gegenüber den Mitgliedsverbänden jeweils mindestens drei Fragen auf:

Frage 1 zur Berichterstattung:

Anne Baaske hat kein demokratisch legitimiertes Amt, sondern hat einen Arbeitsvertrag beim AWO Landesverband Brandenburg. Wie kann sie da zurücktreten? Wie jede andere Arbeitnehmerin kann sie diesen Arbeitsvertrag kündigen oder um dessen Auflösung bitten.

Frage 2 zur Berichterstattung

Anne Baaske verantwortet acht Mitarbeitende (die anderen AWO-Verbände beschäftigen zwischen knapp 100 und knapp 3000 Menschen). Der AWO Landesverband Brandenburg betreibt keine einzige Einrichtung, ist entsprechend nicht unternehmerisch tätig und ist auch nicht für die Betreuung der AWO Mitglieder verantwortlich. Der AWO Landesverband Brandenburg lebt, anders als alle anderen AWO Verbände in Brandenburg, nahezu ausschließlich von Mitgliedsbeiträgen der AWO Verbände und von direkten Zuschüssen der Ministerien. Im Gegenzug ist es die primäre Aufgabe des AWO Landesverbandes Brandenburg, die Interessen seiner Mitglieder in den landespolitischen Gremien zu vertreten. Wie kommt es vor diesem Hintergrund zu dem Missverständnis, mit Anne Baaske gibt die „AWO Chefin von Brandenburg“ ihren Job auf?

Frage 3 zur Berichterstattung

Und warum geht Anne Baaske ausgerechnet jetzt? In den letzten vier Jahren sind gleich zwei Landesvorsitzende wegen des Agierens von Anne Baaske zurückgetreten. In diesem Frühjahr folgte ein weiteres Vorstandsmitglied mit der gleichen Begründung. Der Austritt des AWO Bezirksverbands Potsdam vor einigen Jahren geht auch auf das Verhalten von Anne Baaske zurück. Für den aktuellen Rückzug des AWO Regionalverbandes Brandenburg Süd aus dem AWO Landesverband Brandenburg (übrig bleibt danach weniger als die Hälfte der Landesfläche), ist ebenfalls Anne Baaske maßgeblich verantwortlich. Zudem fordern einzelne Vorstandsmitglieder seit der Jahresmitte (bislang ohne Erfolg) ganz konkret Transparenz und Aufklärung zu den verheimlichten Strafermittlungen gegen den AWO Bezirksverband Ost sowie zur Vergütung von Anne Baaske. Bereits seit dem Frühjahr versucht eine Revisorin des AWO Landesverbands Antworten auf offene Fragen bzw. einen Termin zur Prüfung bei Anne Baaske zu erhalten - eine Übersendung der erforderlichen Unterlagen erfolgte nicht. Einen Termin am 22.05.2022 wurde von Anne Baaske abgesagt, die dann nachfolgend diverse Terminvorschläge, nämlich für den 21.06.2022, 12.07.2022 22.08.2022, 26.08.2022, 31.08.2022 mit unterschiedlichsten und wenig nachvollziehbaren Begründungen ablehnte. Einen weiteren Termin gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer am 08.09.2022 wollte Anne Baaske in der „Geschäftsstelle“ der Revisorin stattfinden lassen, obwohl gegebenenfalls erforderliche Prüfungen naturgemäß nur in den Räumlichkeiten des AWO Landesverbandes Brandenburg e. V. hätten vorgenommen werden können. Insofern scheiterte auch dieser Termin ersichtlich an Anne Baaske. Könnte am Ende dies alles den Zeitpunkt für Anne Baaske´s Abschied plausibel machen?

Frage 1 zur Begründung des Abschieds:

Versucht Anne Baaske vielleicht nur, von ihrem eigenen, aktuellen Fehlverhalten oder dem Fehlverhalten ihrer Freundin Kati Karney abzulenken? Die verheimlichten Strafermittlungen wurden bereits oben genannt. Die von Anne Baaske offenkundig gedeckten, beispiellos undemokratischen und satzungswidrigen Verhaltensweisen des AWO Bezirksverbands Ost im Zusammenhang mit der Bezirksdelegiertenkonferenz am 24.9. kommen noch dazu. Durch ihren Abschied entzieht sich Anne Baaske diesbezüglichen einer kritischen Aufarbeitung - gerade vor dem Hintergrund der eindeutigen Stellungnahmen des AWO Bundesverbandes hierzu.

Frage 2 zur Begründung des Abschieds:

Predigt Anne Baaske im Zusammenhang mit ihren Ansprüchen an die AWO-Werte vielleicht Wasser, trinkt aber selber Wein? Vielfältig sind die Vorwürfe gegen die Mitgliedsverbände hinsichtlich der Missachtung von Statut und Governance-Kodex. Zudem beklagt Anne Baaske (obwohl dem AWO Bundesverband, teilweise Anne Baaske selber, diese Informationen vorliegen) Verschleierung und Intransparenz. Aber wie verhält es sich bei Anne Baaske und dem AWO Landesverband Brandenburg selber? Entspricht die Vergütung von Anne Baaske den AWO-Regularien für Geschäftsführungen? Hat der Gesamtvorstand des AWO Landesverbands als zuständiges Gremium für die Vergütung der Geschäftsführung diese Entscheidung tatsächlich getroffen - und/ oder sind diesem Gremium die Modalitäten der Vergütung überhaupt bekannt? Und wie verhält es sich mit den Vergütungen der engsten Mitarbeiterinnen von Anne Baaske? Entspricht die Vergütung z. B. ihrer Sekretärin tatsächlich den Eingruppierungsregelungen des Tarifvertrages, oder liegt hier vielmehr ganz konkret den Anderen vorgeworfene Günstlingswirtschaft vor? Die möglichen Fragen von Vorstandsmitgliedern und Revision hierzu (siehe oben) sind jedenfalls seit längerem von Anne Baaske unbeantwortet. Vielmehr empfiehlt Anne Baaske für die Zukunft, das heißt für die Zeit nach ihrem Abschied, ein Transparenzregister. Dies wirkt tatsächlich scheinheilig, könnte jedoch ein sehr konkretes Ablenkungsmanöver sein.

Dies betrifft auch den Umgang mit Familienmitgliedern. Die -statutengerechte- Beschäftigung bzw. Involvierung von Familienmitgliedern wirft Anne Baaske gleich mehreren Verbänden vor (siehe unten). Wie kommt es, dass der Mann von Anne Baaske schon seit längerer Zeit im Sinne Anne Baaskes in Gesprächen mit ehrenamtlichen Vorständen versucht Einfluss auf diese zu nehmen? Es kann der Anschein entstehen, als würden bei der Familie Baaske die berufliche und private Ebene unzulässig vermischt. Zumindest scheint es, wenn man denn Anne Baaske folgen mag, sehr unterschiedliche Maßstäbe für den Umgang mit Familienmitgliedern zu geben.

Frage 3 zur Begründung des Abschieds:

Anne Baaske benennt sich selbst seit ihrem Amtsantritt als Verfechterin von Transparenz und der Einhaltung von Compliance-Regelungen. Dies ist für alle, die ihren Weg in den letzten 15 Jahren begleitet haben, aus zwei Gründen schon sehr erstaunlich.

Erstens ist Anne Baaske, anders als von ihr behauptet, nie mit besonderem Interesse für die Thematik Compliance aufgefallen. Dies änderte sich erst, nachdem seit Mitte letzten Jahres einzelne Verbände und deren Geschäftsführungen offene Kritik an Anne Baaske und ihrer Art der Geschäftsführung übten und teilweise bereits zu diesem Zeitpunkt ihre Mitgliedschaft im AWO Landesverband Brandenburg in Frage stellten. Seither wurden und werden von Anne Baaske Vorwürfe, zumeist gegenüber Dritten, in den Raum gestellt oder aber, gemeinsam mit Kati Karney und dem AWO Bezirksverband Ost, willkürlich und in fragwürdiger Art und Weise Ordnungs- und Prüfverfahren eingeleitet. Beispielhaft seien nur das Austragungsbegehren von Christine Baatz als Bernauer Geschäftsführerin (Gerichtsentscheidung zugunsten von Christine Baatz und der AWO Bernau liegt vor), die Prüfverfahren gegen die AWO Kreisverbände Eberswalde und Bernau (alleine hierfür sollten Kosten von 25.000 € für externe Prüfer in den Nachtragshaushalt des AWO Landesverbandes aufgenommen werden) oder die weitreichenden Suspendierungen der AWO Kreisverbände Fürstenwalde, Eberswalde und Bernau (gemäß Schreiben des AWO Bundesverbandes nicht statutengemäß und außerhalb der Kompetenz des AWO Bezirksverbands Ost). In Betrachtung all dieser Sachverhalte erscheint es viel eher wahrscheinlich, dass Anne Baaske vor gut einem Jahr das innerverbandliche Prüfungsrecht als „Waffe“ im Zusammenhang mit innerverbandlichen Auseinandersetzungen erkannte. Für diese Einschätzung spricht, dass eigene (schriftliche) Einschätzungen von Anne Baaske von vor anderthalb Jahren heute diametral entgegengesetzt darstellt und skandalisiert werden (siehe unten).

Und zweitens wurde in den letzten Jahren gleich an mehreren Stellen deutlich, wie augenscheinlich flexibel Anne Baaske die innerverbandlichen Regularien in Bezug auf das Aufsichtsrecht angewandt wissen wollte. Alleine ihre einseitige Unterstützung des AWO Bezirksverbands Ost bei dessen Versuch, mit dem AWO Ortsverein Strausberg in unmittelbare Konkurrenz zu treten, spricht hier Bände (erst durch das Wirken des AWO Bundesverbandes wurde der unerlaubte Versuch des AWO Bezirksverband Ost, nach über zweijähriger Auseinandersetzung, Mitte 2020 zugunsten des AWO Ortsvereins Strausberg beendet. Eine ähnliche, allerdings nicht annähernd so weitgehende Auseinandersetzung mit dem AWO Kreisverband Eberswalde endete ebenfalls Mitte 2020 zugunsten des Kreisverbands). Auch die an mehreren anderen Stellen sehr weitgehende Duldung von einzelnen Sachverhalten beim oder innerhalb des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost wären hier zumindest zu nennen (denn: Ist das wahrscheinlich erläuterungsbedürftige Gehalt von Kati Karney etwa nicht durch den Gesamtvorstand zu beschließen? Gab es etwa keine Geschäftsbeziehung des AWO Bezirksverband Ost zum Bruder von Kati Karney- dies war bis Ende 2020 gemäß Governance-Kodex ausdrücklich untersagt? Gab es etwa keine über eine zulässige Aufwandsentschädigung hinausgehende Vergütung des Vorsitzenden des AWO Kreisverbands Frankfurt/Oder? Gab es etwa keine kritische Nachfrage des AWO Ortsvereins Strausberg zu einem einzelnen Geschäftsvorgang beim AWO Kreisverband Märkisch-Oderland? Und war es etwa nicht Anne Baaske, die in Eberswalde nicht gegen eine heute nicht mehr amtierende Geschäftsführung ohne jede Ausbildung vorgegangen ist?).

All dies zusammengenommen, erscheint uns die Selbstinszinierung von Anne Baaske als Verteidigerin von moralischen Werten nicht wirklich glaubwürdig.

Fakt ist:

Anne Baaske ist als Geschäftsführerin des AWO Landesverbandes Brandenburg am Ende vollkommen gescheitert. Nicht nur haben ihr der AWO Bezirksverband Potsdam und der AWO Regionalverband Brandenburg Süd sowie die AWO Orts- und Kreisverbände aus Fürstenwalde, Bernau, Eberswalde und Strausberg bereits im Mai dieses Jahres das Misstrauen ausgesprochen. Darüber haben diese Verbände, die sowohl ca. 75 % der AWO-Mitglieder als auch der AWO-Mitarbeitenden vertreten, sich auf die Bildung von auf Augenhöhe arbeitenden Landesarbeitskreisen verständig. Damit besteht der AWO Landesverband Brandenburg nur noch auf dem Papier. So einig wie heute, war sich die AWO in Brandenburg schon lange nicht: inhaltlich, aber auch in ihrer Ablehnung von Anne Baaske als Landesgeschäftsführerin.

Insbesondere auf fünf konkret gegenüber den einzelnen AWO Verbänden erhobene Vorwürfe soll hier beispielhaft eingegangen werden.

Vorwurf 1 - Immobilienverkauf in Bernau

Der Verkauf der Geschäftsstelle des AWO Kreisverbands Bernau erfolgte im Rahmen der dort notwendigen Sanierung im April 2022. Sowohl im Zusammenhang mit der Sanierung als auch im Zusammenhang mit dem Immobilienverkauf wurden zahlreiche Gutachten und Markteinschätzungen von externen, bislang nicht involvierten Dritten (Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Makler) eingeholt. Auf Basis von ordnungsgemäß zustande gekommenen Vorstandsbeschlüssen erfolgte der Verkauf, nach einer mehrmonatigen Vermarktungsphase, zu einem Preis von 1,75 M €. Dieser Preis lag sowohl über dem vom ehemaligen Geschäftsführer im Herbst 2021 vorgeschlagenen Wert als auch weit über den ursprünglichen Anschaffungskosten. Der Verkauf war einer von drei wesentlichen Punkten des erarbeiteten Sanierungsplans.

Eine Unterstützung von Seiten des AWO Landes- oder Bezirksverbands Brandenburg Ost im Rahmen der Sanierung gab es zu keiner Zeit. Vielmehr kann das parallel zum Verkauf ohne Ankündigung erfolgte Austragungsbegehren nur als bewusstes Störmanöver dieser Sanierungsbemühungen gewertet werden.

Sämtliche Unterlagen zu diesem Verkauf der Immobilie liegen dem AWO Bundesverband im Rahmen von dessen Prüfung, aber auch dem AWO Landes- und dem Bezirksverband Brandenburg Ost, vor. Dass nun angeblich ein neues Verkehrswertgutachten vorliegen soll (erstellt durch den AWO Bezirksverband Ost, ohne weitergehende Informationen zur Immobilie und ohne Kenntnis des AWO Kreisverbands Bernau, siehe Anlage) ist bemerkenswert. Dass auf Grundlage dieses, den Kolleg*innen vor Ort unbekannten, Gutachtens nun Anne Baaske erneute Prüfungen des AWO Landesverbands ankündigt, kann sich am Ende sogar als verbandsschädigendes Verhalten herausstellen.

Vorwurf 2: Verschleierung von Familienverhätnissen

Wie zu hören und zu lesen ist, wirft Anne Baaske insbesondere dem AWO Kreisverband Eberswalde vor, dass dort die Mutter der Geschäftsführerin bis Anfang 2021 Vorstandsmitglied war. Um es kurz zu machen: Dies war gemäß des bis 12.2020 geltenden Governance-Kodex, auch gemäß des Zwischenergebnisses der Prüfung durch den Bundesverband, erlaubt. Dieser, trotz dessen aktuell wiederholt erhobene Vorwurf durch Anne Baaske, erfolgt insofern wider besseres Wissen.

Ferner behauptet Anne Baaske wohl in diesem Kontext, dass der betreffende Familienzusammenhang verschleiert worden sei. Auch dies entspricht nicht der Wahrheit. Belegbar liegen dem AWO Landesverband Brandenburg seit Ende 2018 u.a. Registerunterlagen vor, die für Anne Baaske seither und auf einer Seite diesen Zusammenhang klar erkennen lassen. Fest steht in jedem Fall: Diese ungeachtet dessen vorgetragene Behauptungen schaden der AWO in Eberswalde, aber auch darüber hinaus. Genau dies scheint das Ziel zu sein.

Vorwurf 3: Beschäftigung von Familienmitgliedern

Wohl insbesondere dem AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V. wirft Anne Baaske vor, dass Angehörige eines Geschäftsführers in Leitungspositionen beschäftigt sind. Auch hier gilt: Dies lassen die Statuten der AWO unter konkreten Bedingungen, die jeweils eingehalten wurden (u.a. Kenntnis durch den Vorstand), zu. Der Regionalverband hat zudem die zuständigen Kompetenzen in der Geschäftsführung so geregelt, dass Zuständigkeiten insbesondere für personelle Angelegenheiten nicht im Familienkreis bestehen. Eine freiwillig erweiterte Prüfung im Rahmen der AWO verbindlichen, regelmäßigen Prüfung nach Haushaltsgrundsätzegesetz durch den Wirtschaftsprüfer hat zu keinen Beanstandungen geführt. Vielmehr wurde bestätigt, dass z. B. die betreffenden Vergütungen der Familienmitglieder in Relation zu vergleichbaren Kolleg*innen im unteren Drittel liegen. Eine Sonderbehandlung scheint entsprechend nicht vorzuliegen.

Bemerkenswert ist zudem dreierlei. Diese Beschäftigungsverhältnisse sind Anne Baaske seit vielen Jahren bekannt, schriftlich mindestens jedoch seit Ende 2018 (jährliche Erklärungen der Geschäftsführer zum AWO Governance-Kodex). Beanstandet hat Anne Baaske diese Beschäftigungsverhältnisse zu keinem Zeitpunkt. Ganz im Gegenteil: In einer Mail aus Februar 2021 hat Anne Baaske gegenüber dem Kreisvorsitzenden aus Bernau festgehalten, dass hier bezüglich des Sohns des Geschäftsführers „kein Fall [vorliegt], der vor dem Hintergrund von „Dualem Führungssystem“ und „Aufsicht und Kontrolle“ bewertet werden muss.“ Zudem hat sich Anne Baaske gegenüber der Geschäftsführung des AWO Regionalverbands mehrfach ausdrücklich für die Unterstützung der Fachbereichsleitung Eingliederungshilfe im Zusammenhang mit dem BTHG bedankt - hier hätte der AWO Landesverband Brandenburg ohne Unterstützung der operativ Verantwortung tragenden Kolleg*innen schlicht nicht kompetent agieren können. Dass diese Beschäftigungsverhältnisse nun - ohne rechtliche Grundlage - skandalisiert werden, ist beinahe selbst ein Skandal.

Vorwurf 4: Vergütung von Vorständen

In sehr engen Grenzen lässt das AWO Statut Aufwandsentschädigung ausdrücklich zu. Die vorgeschriebenen Grenzen werden jeweils eingehalten, in dem eine Orientierung an den Aufwandsentschädigungssatzungen der Kreistage im Verbandsgebiet selbstverständlich erfolgt, obwohl die Gebietszuständigkeit teilweise weit über die Kreisgrenzen hinausgehen. Wie gesagt: Dies ist ausdrücklich erlaubt.

Vorwurf 5: Nichteinhaltung von Verbandsgebieten

Im Vergleich zu übrigen Vorwürfen erscheint diese Kritik eine Kleinigkeit: Die Einrichtung eines kleinen Büros (ohne relevante Außenwahrnehmung) für einen Geschäftsführer außerhalb der Geschäftsstelle und des Verbandsgebietes. Dazu nur in Kürze: Der betreffende Verband hat in der Vergangenheit, und auch aktuell, mehrere Büros angemietet, um so den jeweils persönlichen Umständen von einzelnen Kolleg*innen angemessen Rechnung zu tragen- und auch um z. B. eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Teilweise ist zudem -aus Verbandssicht- die Büromiete kostengünstiger als die Fahrtkosten des betreffenden Dienstwagens zur Geschäftsstelle. Dies sollte insofern nichts Ungewöhnliches sein.

Ungewöhnlich ist dagegen, dass gezielt Mitarbeiter*innen in anderen Verbandsgebieten geworben werden, in denen keine eigenen Einrichtungen betrieben werden. Dieses irritierende Verhalten hat in den vergangenen Jahren ausschließlich der AWO Bezirksverband Ost an den Tag gelegt. Erkennbar thematisiert wurde dieses Verhalten durch den AWO Landesverband nicht.

Ausdrücklich von Anne Baaske auch nicht angeprangert wird dagegen das Verhalten des AWO Bezirksverbands Brandenburg Ost im Zusammenhang mit den laufenden Strafermittlungen. Dabei können hier durchaus zwei Ebenen gesehen werden. Mögliche Verstöße gegen das Gemeinnützigkeits- und in Folge dessen gegen das Steuerrecht sind gegebenenfalls das Eine. Der sichere Verstoß gegen die Transparenzregeln der AWO sind das Andere. Und diese Verstöße hinsichtlich der Transparenz hat es zweifelsfrei gegeben: Sowohl gegenüber den eigenen Vorstandsmitgliedern des AWO Bezirks-, aber auch des AWO Landesverbands. Die Frage kann und muss am Ende schon gestellt werden, warum Anne Baaske die Transparenz bei allen anderen Verbänden derart vehement einfordert, selbst aber diesen eigenen Ansprüchen zum Beispiel in diesem konkreten Fall so gar nicht gerecht wird. Und ob es an der Freundschaft zu Kati Karney liegt, dass sie darüber hinaus auch gegenüber dem AWO Bezirksverband Ost so nachsichtig agiert, darüber kann nur spekuliert werden.

Insgesamt wird nach Darlegung sämtlicher o.a. Umstände für uns deutlich, dass das Verhalten von Anne Baaske -sowie die Begründung für ihre Demission- sehr wahrscheinlich nur der Verklärung ihres Wirkens sowie der Verschleierung ihres Scheiterns sowie insbesondere ihres eigenen Fehlverhaltens dienen soll.

Dass sie dabei eine so weitreichende (Zer)Störung der Reputation der AWO in Brandenburg offensichtlich und wahrscheinlich sogar bewusst in Kauf nimmt, um sich selber zu erhöhen, ist in unseren Augen und angesichts unserer Verantwortung für unsere vielen Mitarbeitenden sowie für unsere Klient*innen schlicht unverzeihlich.

Kerstin Kircheis (Vorsitzende AWO Regionalverband Brandenburg Süd)
Heinz Felker (Ehrenvorsitzender AWO Regionalverband Brandenburg Süd)
Jens Zarske-Lehmann (Geschäftsführer AWO Regionalverband Brandenburg Süd)
Wolfgang Luplow (Geschäftsführer AWO Regionalverband Brandenburg Süd)
Monika Kilian (Vorsitzende AWO Kreisverband Fürstenwalde)
Christian Wende-Szepes (Geschäftsführer AWO Kreisverband Fürstenwalde)
Burkhard Thomaschewski (Vorsitzender AWO Kreisverband Bernau)
Christine Baatz (Geschäftsführerin AWO Kreisverband Bernau)
Barbara Bunge (Vorsitzende AWO Kreisverband Eberswalde)
Franziska Zarske (Geschäftsführerin AWO Kreisverband Eberswalde)

Zugeordnete Einrichtung

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AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V.

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