AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V.

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Ergänzende Information

Aktuelle Informationen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Informationen

#Corona #Kinder #Soziales

Elterninformation | OSL - aktuelle Regelungen aus der Eindämmungsverordnung

12.02.2021
Da der Landkreis Oberspreewald-Lausitz seine bis 14.02.2021 bestehende Allgemeinverfügung nicht verlängern wird, gelten ab 15. Februar 2021 neue Regelungen.

Somit gelten ab dem 15.02.2021 im Landkreis OSL ausschließlich die Regelungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. In dieser regelt das Land unter anderem auch die Untersagung bzw. den Betrieb von Horteinrichtungen (ausgenommen sind Kinder mit Notbetreuungsanspruch). Ob und wann diese öffnen, gibt somit das Land vor.

Ab kommendem Montag, 15. Februar 2021, ist die Schließung der Angebote der Kindertagesbetreuung im Landkreis OSL aufgehoben.

Auch wenn der Regelbetrieb in den Kitas ab Montag erfolgen kann, werden Eltern gebeten, nach Möglichkeit ihre Kinder selbst zu Hause zu betreuen und einen Beitrag zur Entlastung der Kitas zu leisten.

Erinnerung

Reduzieren Sie den Betreuungsumfang des Kindes um mindestens 50 Prozent im Monat, zahlen Sie nur die Hälfte des Elternbeitrags, besucht Ihr Kind im jeweiligen Monat die Einrichtung gar nicht, dann werden 100 % erlassen.

Sollten uns weitere relevante Informationen erreichen, werden wir diese sofort an Sie weiterleiten. Bleiben Sie gesund!

gez. Susan Schkrock
stellv. Fachbereichsleiterin Kinder & Jugend