AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V.

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Das Eingangsverfahren

Im Eingangsverfahren wird ermittelt, welche berufsfördernden und ergänzenden Maßnahmen zur Rehabilitation in Betracht kommen, für welche Tätigkeit der Mensch mit Behinderung geeignet ist, bzw. ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben im Sinne des § 40 SGB IX ist. Das Eingangsverfahren findet in den Räumlichkeiten der Werkstätten statt.

Die Erstellung einer umfassenden Eingangsdiagnostik und beruflichen Anamnese ist die Basis einer zielgerichteten Rehabilitationsmaßnahme, die den Bedürfnissen des Klienten und dessen Stärken und Fähigkeiten weitestgehend entspricht und die Feststellungen aus den Vorgutachten ergänzt. Basierend auf diesen Erfahrungen, der beruflichen Anamnese und der vorhandenen Kenntnisse, wird ein den Bedürfnissen des Klienten gerecht werdender individueller Eingliederungsplan erstellt. Dieser Eingliederungsplan ist eine Momentaufnahme nach dem Eingangsverfahren und unterliegt dem Einzelfall.

Der Eingliederungsplan wird als eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Teilnehmern der berufsfördernden Bildungsmaßnahme und den Werkstätten für Menschen mit Behinderung geschlossen. Dies setzt voraus, dass der Teilnehmer an dem Eingliederungsplangespräch beteiligt ist, dass er den Eingliederungsplan inhaltlich mitgestaltet und dass dieser dann von allen Beteiligten getragen wird. Wird im Eingliederungsplan zunächst eine berufliche Orientierung als Eingliederungsziel formuliert, so wird diese in mindestens zwei Berufsfeldern durchgeführt.