Im Eingangsverfahren wird ermittelt, welche berufsfördernden und ergänzenden Maßnahmen zur Rehabilitation in Betracht kommen, für welche Tätigkeit der Mensch mit Behinderung geeignet ist, bzw. ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben im Sinne des § 40 SGB IX ist. Das Eingangsverfahren findet in den Räumlichkeiten der Werkstätten statt.