AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V.

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Informationen

Berufliche Bildung bei uns

Die Berufsbildungsmaßnahme orientiert sich an der Vereinbarung über das Rahmenprogramm für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in den AWO Spreewaldwerkstätten sowie dem Fachkonzept für das Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich. Gesetzliche Grundlagen sind § 40 SGB IX und §4 WVO. Nach erfolgreicher Beendigung des Eingangsverfahrens schließt sich nahtlos die Berufsbildungsmaßnahme an. Die Leistungen im Berufsbildungsbereich erhalten Menschen mit Behinderung, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit soweit wie möglich zu entwickeln, zu verbessern und wiederherzustellen.

Es geht in der ersten Phase darum, ein möglichst umfassendes, ressourcenorientiertes Bild der Leistungsfähigkeit und der Fertigkeiten des Teilnehmers zu bekommen. Das Selbstwertgefühl und das Arbeitsverhalten wird gefördert und stabilisiert, die Motivation bezüglich der beruflichen Bildungsmaßnahme gestärkt und zielgerichtet. Im Berufsbildungsbereich wird die im Eingangsverfahren begonnene fachspezifische Unterweisung fortgesetzt. Je nach individuellem Bildungsziel wird der Rehabilitand auch an komplexere Sachverhalte und Auftragsarbeiten der Arbeitsbereiche der AWO Spreewaldwerkstätten sowie des inklusiven Tätigkeitsbereiches herangeführt. Hierzu gibt es obligatorisch Arbeitserprobungen in der Praxis im Rahmen von Praktika.

Zum Abschluss der Berufsbildungsmaßnahme findet ein Bildungsplangespräch statt, in dem nochmals die gesetzten Lernziele mit dem Erreichten verglichen und für den weiteren beruflichen Werdegang Wünsche und Perspektiven erarbeitet werden. Als Vorlage dient der Individuelle Bildungsplan auch zur Fortschreibung beruflicher Bildungsziele im Arbeitsbereich der AWO Spreewaldwerkstätten bzw. in inklusiven Tätigkeitsbereichen über die Dauer der Berufsbildungsmaßnahme hinaus.