Die Berufsbildungsmaßnahme orientiert sich an der Vereinbarung über das Rahmenprogramm für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in den AWO Spreewaldwerkstätten sowie dem Fachkonzept für das Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich. Gesetzliche Grundlagen sind § 40 SGB IX und §4 WVO. Nach erfolgreicher Beendigung des Eingangsverfahrens schließt sich nahtlos die Berufsbildungsmaßnahme an. Die Leistungen im Berufsbildungsbereich erhalten Menschen mit Behinderung, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit soweit wie möglich zu entwickeln, zu verbessern und wiederherzustellen.