Die arbeitsbegleitende Maßnahmen orientieren sich an den Bedürfnissen des zu fördernden Personenkreises und an der primären Aufgabenstellung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie umfassen die Bereiche Sport, Elementarbildung und Kulturtechniken, künstlerisches Gestalten, und lebenspraktische Förderung. Die arbeitsbegleitende Maßnahmen dienen der beruflichen und sozialen Rehabilitation sowie der Weiterentwicklung der Persönlichkeit in ihren verschiedenen Dimensionen.