Lieferketten gemäß LkSG

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt. Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten.